Arimathia = Würdige Bestattungen zum fairen Preis.

Welche Papiere werden im Sterbefall benötigt?
 

Unabhängig vom Familienstand benötigen die Standesämter für die Beurkundung des Sterbefalles immer folgende Papiere:

  • Todesbescheinigung des Arztes, der den Tod festgestellt hat - Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen wird die Todesbescheinigung von der Einrichtung zusammen mit einer schriftlichen Sterbefallanzeige an das Standesamt übermittelt oder dem Bestatter mitgegeben, bei Sterbefällen in der Wohnung ist sie dem Bestatter auszuhändigen, der sie zusammen mit einer schriftlichen Sterbefallanzeige und den Personenstandsurkunden zum Standesamt bringt.
  • aktuelle Meldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde - entbehrlich bei Sterbefällen in Hamburg, wenn der/die Verstorbene zuletzt in Hamburg gemeldet war.
  • Personalausweis, Reisepass (sofern vorhanden)

Zusätzlich werden abhängig vom Familienstand für die Beurkundung des Sterbefalles folgende Papiere benötigt:


Familienstand der/des Verstorbenen: ledig

  • Geburtsurkunde

 
Familienstand der/des Verstorbenen: verheiratet

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde, bei Heirat zwischen dem 1.1.1958 und dem 31.12.2008 ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 


Familienstand der/des Verstorbenen: geschieden

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde, bei Heirat zwischen dem 1.1.1958 und und dem 31.12.2008 ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Eintragung der Scheidung


Familienstand der/des Verstorbenen: verwitwet

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder Eheurkunde mit Eintragung des Sterbefalles des verstorbenen Ehegatten

 

Familienstand der/des Verstorbenen: in einer eingetragenen Partnerschaft lebend:

  • Geburtsurkunde
  • Lebenspartnerschaft bzw. rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft


Standesämter beurkunden Sterbefälle nur aufgrund von Originaldokumenten und von Standesämtern beglaubigten Kopien. Nach der Beurkundung des Sterbefalles erhalten Sie diese zurück.

 

 

Von Personenstandsurkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, wird die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers benötigt. Sofern der/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, wird zusätzlich der Reisepaß und die Aufenthaltserlaubnis benötigt.

 

 

Von Vertriebenen im Sinne des Vertriebenengesetzes, die kein deutsches Familienbuch besitzen, wird zusätzlich der Registrierschein und der Vertriebenenausweis benötigt.

 

 

Selbstverständlich bin ich bei der Ersatzbeschaffung von Personenstandsurkunden behilflich.

 

 

Sofern Sie Unterlagen über eine vorhandene Grabstätte, in der die Beisetzung erfolgen soll, greifbar haben, suchen Sie diese bitte heraus. Gleiches gilt für Unterlagen von Renten- und Lebensversicherungen, Sterbekassen sowie Unterstützungskassen und Gewerkschaften. Bei Unfalltod werden auch Unterlagen von Unfallversicherungen benötigt. Wenn Sie nicht wissen, wo sich diese Unterlagen befinden, ist das auch nicht so schlimm, weil nur die Personenstandsurkunden sofort benötigt werden, alle anderen Unterlagen können Sie dann in Ruhe suchen und nachliefern.



Ganz wichtig: Für die Kündigung von Wohnraum gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Soll der Mietvertrag gekündigt werden, müssen die entsprechenden Unterlagen schnell herausgesucht werden. Mit der Kündigung muß nicht gewartet werden, bis die Sterbeurkunden vorliegen, eine Sterbeurkunde kann nachgereicht werden.

 

 

Ratschläge für die Bestattungsvorsorge:

 

Wenn Sie nicht im Besitz der erforderlichen Unterlagen sind, können diese unabhängig von einem Trauerfall vorsorglich beschafft werden. Auch dabei in ich Ihnen gern behilflich.

 

Niemand durchsucht gern fremde Schränke. Deshalb ist es gut, wenn Ihre Hinterbliebenen wissen, wo sich die benötigten Unterlagen befinden. An Urkunden, die in einem Bankschließfach liegen, kommen die Hinterbliebenen evtl. nicht heran. Eine Ersatzbeschaffung von Personenstandsurkunden kann zeitaufwendig oder unmöglich sein.

  

Arimathia Bestattungen Werner Heß junior | info@arimathia.de / Tel. 0 40 / 6 93 14 81