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Bestattungsvorsorge

Was ist Bestattungsvorsorge und für wen ist sie sinnvoll?


Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld. Seitdem muß jeder selbst für seine Bestattung finanzielle Vorsorge treffen.

Unter Bestattungsvorsorge versteht man neben der finanziellen Vorsorge aber auch die Möglichkeit, seine dereinstige Bestattung mit einem Bestatter seiner Wahl in einem Bestattungsvorvertrag zu regeln.



Meine dereinstige Ruhestätte:
Nichts ist gewisser als der Tod,
nichts ungewisser als seine Stunde.
Rechtzeitige Vorsorge läßt die Bestattung und Grabpflege für die Hinterbliebenen nicht zur finanziellen Belastung werden.
Bestattungsvorsorge - Eine Sorge weniger.
Früher haben hauptsächlich Menschen, die keine Angehörigen hatten oder deren Angehörige weit weg wohnten, ihre Bestattung mit einem Bestatter ihrer Wahl in einem Bestattungsvorvertrag geregelt, im Hinblick auf den möglichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist der frühzeitige Abschluß eines Bestattungsvorvertrages aber für jedermann ratsam.

 

Niemand weiß, ob er eines Tages ein Pflegefall wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten, es bleibt ein Eigenanteil, der bei einem Heimaufenthalt mehr als 2.000,00 € pro Monat betragen kann. Dieser Eigenteil ist vorrangig aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten. Erst wenn das eigene Vermögen bis auf einen Schonbetrag von 2.600,00 € aufgebraucht ist, können Zuschüsse des Sozialamtes beantragt werden.

 

Auf die Klage einer Bürgerin, die einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen und die Bestattungskosten auf ein Treuhandkonto eingezahlt hatte, erging am 18.03.2008 ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts (B 8/9b SO 9/06 R). Dessen Leitsätze lauten: "Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.."

Neben den Kosten für die Bestattung gehören nach dem Urteil auch die Kosten für ein Grabmal und die Grabpflege zu den Dingen, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden dürfen, in welcher Höhe diese Kosten als "angemessen" zu bewerten sind, konnte jedoch in dem Urteil ebensowenig entschieden werden wie die Frage, wann das Vermögen in der Absicht gemindert wird, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen, weil der Fall noch einmal an die Vorinstanz zurückverwiesen werden mußte.

Wurde der Bestattungsvorvertrag erst kurz vor Beantragung der Sozialhilfe geschlossen und die das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto gezahlt (im zugrunde liegenden Fall nur 10 Tage vor der Heimaufnahme), besteht die Möglichkeit, daß der Vorwurf gemacht wird, daß die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde, was zu einer Leistungsverweigerung führen kann. Bei frühzeitiger Vorsorge kann dieser Vorwurf nicht gemacht werden. 

Mittel, über die der Eigentümer noch frei verfügen kann, genießen keinen besonderen Schutz und sind stets bis auf einen Restbetrag von 2.600,00 € aufzubrauchen. Dies gilt für alle anderen Geldanlagen, auch für Geld auf Sparbüchern, so daß es nicht ratsam ist, das Geld für die Bezahlung der dereinstigen Bestattung auf einem Sparbuch anzusparen. Besprechen Sie diese Problematik mit einem Bestatter Ihres Vertrauens.

Da viele ältere Menschen Geld für ihre Bestattung auf ein Sparbuch eingezahlt haben, in dem ein Zettel "Für meine Bestattung" liegt,  möchte ich die unterschiedliche Behandlung von Bestattungsvorsorgeverträgen und anderen Geldanlagen erläutern.

Beim Bestattungsvorsorgevertrag ist sichergestellt, daß das eingezahlte Geld für die Bestattung, ggf. inkl. Grabmal und Grabpflege verwendet wird, eine Kündigung ist in der Regel unwirtschaftlich, weil nur ein Teil des eingezahlten Geldes zurückgezahlt werden muß, weil der Bestatter einen Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr und einen Schadensersatzanspruch für den entgangenen Gewinn hat. Diese Unwirtschaftlichkeit ist ein Kriterium für eine Härtefallregelung, ein anderes Kriterium ist, daß die Entscheidung des Bürgers, durch die frühzeitige Aufgabe der Möglichkeit, frei über sein Geld zu verfügen und Familie und Staat von der Pflicht zum Tragen der Bestattungskosten zu entbinden, einen gewissen Vertrauensschutz genießt.

Bei einem Sparbuch, dem eine handschriftliche Verfügung beigefügt ist, daß das Geld für die Bestattung zu verwenden ist, ist nicht sichergestellt, daß das Geld auch tatsächlich für die Bestattung verwendet wird,  beispielsweise kann es für Geschenke an Familienangehörige ausgegeben werden, und das Guthaben kann jederzeit ohne jeglichen Verlust ausgezahlt werden, so daß hier das Härtefallkriterium der Unwirtschaftlichkeit nicht greift. Denkbar wäre auch, daß die Überlegung, wenn man sein Geld wegen der Pflegebedürftigkeit nicht mehr für Urlaubsreisen ausgeben kann, es lieber für eine aufwendigere Bestattung als ursprünglich geplant auszugeben, bevor es für den Heimaufenthalt verwendet wird, so daß ein besonderer Vertrauensschutz nicht gegeben ist. Gleiches gilt für Festgeld und andere Anlageformen.

Auch Bargeld in Briefumschlägen mit den Aufschriften "Für meine Bestattung", "Für den Grabstein" oder "Für die Grabpflege" genießt keinen besonderen Schutz, da hier eine anderweitige Verwendung nicht ausgeschlossen ist und eine Verwertung dieses Geldes für den Heimaufenthalt nicht unwirtschaftlich ist.

Niemand mag daran denken, daß ein Mensch, der ins Pflegeheim geht, dort seinen letzten Lebensabschnitt verbringt, doch auch wenn man noch auf Besserung hofft, sollte man zeitig über das Leben hinaus denken und Vorsorge für die unvermeidbaren Dinge treffen. Ich möchte das an zwei Fällen erläutern: Wurde das Geld frühzeitig für die Bestattung, ein Grabmal und die Grabpflege in einen Bestattungsvorsorgevertrag gesteckt, brauchen die Kinder nicht hierfür aufkommen. Befand sich das Geld auf einem Sparbuch und mußte bis auf einen Betrag von 2.600,00 € aufgebraucht werden, kann es sein, daß die Kinder für einen Teil der Bestattungskosten und die Grabpflege aufkommen müssen.


Sind Sterbegeldversicherungen sinnvoll?

Es gibt Menschen und Institutionen, die vom Abschluß einer Sterbegeldversicherung abraten, weil am Ende der Laufzeit eine höhere Rendite erzielt worden wäre, wenn das Geld die ganzen Jahre in eine andere Anlageart gesteckt worden wäre. Dabei wird aber übersehen, daß bei einem Todesfall vor dem Ende der Laufzeit nur bei der Sterbegeldversicherung das Geld für die Bestattungskosten zur Verfügung gestanden hätte, bei den anderen Anlageformen hätte nur das bereits angesparte Geld für die Bestattung zur Verfügung gestanden, die restlichen Bestattungskosten hätten von den Angehörigen aufgebracht werden müssen.

Je jünger man im Zeitpunkt des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung ist, um so günstiger ist die Versicherungsprämie, mit zunehmendem Eintrittsalter steigen die Beiträge, weil die Zahl derjenigen, die nicht bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer zahlt, steigt. Die Beiträge können monatlich, jährlich oder einmalig gezahlt werden, wobei die günstigsten Beiträge durch die Einmalzahlung erreicht werden können.

Im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts kann der Abschluß einer Sterbegeldversicherung sinnvoll sein, weil der Rückkaufswert in der Regel erheblich geringer ist, als die Sterbefallleistung, so daß die Verwertung der Versicherung für den Heimaufenthalt unwirtschaftlich sein wird.


Ich berate Sie sachlich und kompetent über alle Dinge, die bereits jetzt geklärt werden können. Selbstverständlich haben Sie dabei die Garantie, daß im Sterbefall alles genau so durchgeführt wird, wie wir es besprochen haben. Das Beratungsgespräch ist kostenlos und natürlich streng vertraulich.

Selbstverständlich können Beratungsgespräche auch abends und am Wochenende bei Ihnen zu Hause stattfinden, damit Ihre beruftätigen Angehörigen teilnehmen können, ohne sich extra einen Tag Urlaub zu nehmen.

Meine Aufgabe ist es, Ihnen bei allen anstehenden Entscheidungen behilflich zu sein - mit meiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz.

 

Ihr

 

Werner Heß

 

 

© 2010 Werner Heß

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