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Impressum


Diensteanbieter im Sinne des TMG:

Arimathia Bestattungen Werner Heß

Einzelunternehmen, Inhaber Werner Heß, Bestatter, Hamburg

Sitz:  Lesserstraße 71, 22049 Hamburg-Wandsbek

Tel.: 0 40 / 6 93 14 81

Werbeanrufe sind nur unter meiner Rufnummer 0 40 / 866 900 98 zugelassen.

Fax: 0 40 / 866 900 99

Homepage: www.arimathia.de

E-Mail: info(at)arimathia.de  (at) = @

UmsatzsteuerID: DE252289819

 

 

Arimathia ist der am 06.08.2008 unter der Registernummer 302008032679 in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Markenname des Firmeninhabers. Jegliche Nutzung dieses Markennamens durch Dritte ist untersagt.

 

 

Zugehörigkeit zu Kammern: Handwerkskammer Hamburg, seit 01.10.2008, eingetragen im zulassungsfreien handwerksähnlichen Gewerbe für Bestattungsgewerbe

 

 

Verantwortlich für den Inhalt und Urheber des Inhalts: Werner Heß, Bestatter, Hamburg

 

 

Webmaster: Werner Heß, Bestatter, Hamburg

 

 

Die Inhalte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Verstöße gegen das Urheberrecht sind strafbar.

 

 

Die auf dieser Seite angebotenen Links führen zu den Internetpräsenzen von Behörden, Friedhöfen und Friedhofsträgern und sollen Ihrer Information dienen. Im Zeitpunkt der Schaltung dieser Links enthielten die verlinkten Internetpräsenzen keine strafbaren oder sittenwidrigen Inhalte, von denen ich mich distanzieren müßte. Von Zeit zu Zeit überprüfe ich, ob dies auch noch der Fall ist, übernehme jedoch für nachträgliche Änderungen der Inhalte keine Verantwortung. Von strafbaren oder sittenwidrigen Inhalten der verlinkten Seiten distanziere ich mich ausdrücklich.

 

 

 

Pflichtangaben gemäß § 2 der Verordnung über Informationspflichten für Dienst-leistungserbringer (Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung – DL-InfoV)

 

1.  Arimathia Bestattungen Werner Heß ist ein Einzelunternehmen. Inhaber ist Werner Heß, seit 1994 Bestat-ter von Beruf, seit 2008 selbständig. Arimathia ist der am 06.08.2008 unter der Nr. 30 2008 032 679 ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Markenname des Firmeninhabers.  

 

2.  Sitz der Firma ist 22049 Hamburg, Lesserstraße 71. Die Rufnummer lautet 0 40 / 6 93 14 81, die E-Mail-Adresse info@arimathia.de und die Faxnummer 0 40 / 866 900 99.

 

3.  Meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE252289819

 

4.  Ich verwende untenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen. Verträge werden ausschließlich nach deutschem Recht geschlossen, der Gerichtsstand wird nicht durch Vertragsklauseln geregelt.

 

5. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG. Geltungsbe-reich ist die Bundesrepublik Deutschland.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsverträge

 

1.  Zusagen, daß die Beisetzung in einer vorhandenen Grabstätte erfolgen kann, können nicht gemacht wer-den. Dies ist von der bisherigen Belegung der Grabstätte, der zulässigen Belegung und vom Einverständ-nis des/der Nutzungsberechtigten der Grabstätte abhängig. Bei anonymen Beisetzungen kann nicht zu-gesagt werden, daß die Beisetzung in dem Grabfeld erfolgt, in dem der Ehegatte beigesetzt wurde. Ob dies möglich ist, prüft und entscheidet die Friedhofsverwaltung. Über die Vergabe des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten und über die Zuweisung von Reihengrabstätten entscheidet die Friedhofsverwaltung.   

 

2.  Für die Richtigkeit der von Friedhofsverwaltungen erteilten Auskünfte kann keine Gewähr übernommen werden. Da Auskünfte nur während der Geschäftszeiten der Friedhofsverwaltungen eingeholt werden können, müssen die Gebühren außerhalb der Geschäftszeiten der Friedhofsverwaltungen geschätzt wer-den. Für Schätzungen kann keine Gewähr übernommen werden. Sollten die Gebühren höher als geschätzt ausfallen, räume ich Ihnen aber das Recht ein, sich für eine schlichtere Ausführung oder einen einfacheren Sarg zu entscheiden bzw. beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen.

 

3.  Den Preis für meine Leistungen kalkuliere ich stets einzelfallbezogen. Dies hat zur Folge, daß der ge-nannte Preis nur für das gilt, was wir abgesprochen haben. Sofern Änderungen eintreten, bin ich be-rechtigt, den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen, Einsparungen gehen zu Ihren Gunsten.

 

4.  Obwohl ein Bestatter nicht unter Eigentumsvorbehalt liefern kann, liefere und leiste ich grundsätzlich auf Rechnung, die in der Regel nach der Beisetzung erstellt wird und mit einem Zahlungsziel von zwei Wo-chen versehen ist. Längere Zahlungsziele und Ratenzahlungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Bei teuren Särgen oder Ausführungen kann eine angemessene Anzahlung erbeten werden. Findet eine Urnenbeisetzung oder Seebestattung aus nicht von mir zu vertretenden Gründen nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Auftragserteilung statt, bin ich zu einer Zwischenabrechnung berechtigt. 

 

5.  Der/Die Auftraggeber/in ist aus dem Auftrag für die Bezahlung der Bestattungskosten verantwortlich. Dies gilt auch für den Fall, daß er/sie die Erbschaft ausschlägt. Da die Angehörigen häufig keinen Überblick über die Finanzen des/der Verstorbenen haben, empfehle ich Ihnen, sich schnellstmöglich einen ent-sprechenden Überblick zu verschaffen. Sind die Bestattungskosten nicht durch den Nachlaß gedeckt, kann ggf. beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gestellt werden. Der Antrag muß vor der Ausführung der Trauerfeier/Bestattung gestellt werden. Über die Antragstellung bin ich sofort zu informieren, damit wir den Vertrag vor seiner Ausfüh-rung ändern können. Nachträgliche Änderungen des Vertrages sind leider nicht möglich.

 

6.  Für Waren und Leistungen von Floristen bin ich nur der Vermittler. Ebenso bin ich für Zeitungsanzeigen sowie Trauerredner/innen und Musiker/innen nur der Vermittler.                

 

7.  Sterbeurkunden werden unverzüglich besorgt, einen Anspruch auf Ausstellung von Sterbeurkunden ha-ben nur der Ehegatte, Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Urenkel und die Geschwister des/der Ver-storbenen. Renten werden nach Bekanntgabe der Rentennummer unverzüglich abgemeldet. Anträge auf Witwen-/Witwerrenten und –pensionen sind von den Anspruchsberechtigten zu stellen.

 

© 2010 Werner Heß

 

Arimathia Bestattungen Werner Heß | info@arimathia.de