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Beratung

 

Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Abschiednahme und Bestattung. Meine Aufgabe ist es, Sie hierüber zu informieren und Sie in den Stand zu setzen, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

 

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit Wirkung vom 01.01.2004 weggefallen. Dies hat zur Folge, daß die Bestattungskosten jetzt grundsätzlich ganz aus den Mitteln der/des Verstorbenen und ggf. Ihren eigenen Mitteln bezahlt werden müssen.

 

Da für die Bestattung in der Regel nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, muß zunächst einmal die Art der Bestattung und der Abschiednahme erörtert werden, damit ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Fremdkosten unterrichten kann.

 

Erst wenn ich Sie über die voraussichtlichen Gebühren und Fremdkosten unterrichtet habe, lasse ich Sie meine Waren und Leistungen aussuchen, denn die Gebühren und Fremdkosten lassen sich nicht vermeiden und schränken Ihren Handlungsspielraum ein. Diese Vorgehensweise gehört zu einem fairen Umgang miteinander und einem seriösen Geschäftsgebaren. Darauf lege ich größten Wert.

 

Gegebenenfalls räume ich Ihnen die Möglichkeit ein, vor der Ausführung der Bestattung beim zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten gemäß § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu beantragen.

 

Ich danke Ihnen, daß Sie sich die Zeit genommen haben, diese Informationen zu lesen. Weitere Informationen können Sie erhalten, indem Sie die folgenden Seiten lesen oder mich anrufen (0 40 / 6 93 14 81 - Tag und Nacht). Fragen kostet nichts.

 

© 2010 Werner Heß

 

Arimathia Bestattungen Werner Heß | info@arimathia.de